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   VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136   

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VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 (https://dejure.org/2004,11015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 (https://dejure.org/2004,11015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 22 ZB 04.3136 (https://dejure.org/2004,11015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Bauartzulassungen für Geldspielgeräte; Untersagung einer Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Umrüstung von Spielgeräten von Geldmünzenbetrieb auf Wertmarkenbetrieb; Zulassungsvoraussetzungen für ein Geldspielgerät; Versagung einer ...

  • Judicialis

    GewO § 15 Abs. 2 Satz 1; ; GewO § 33 c Abs. 1 Satz 1; ; GewO § 33 c Abs. 1 Satz 2; ; GewO § 33 e Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; SpielV § 13 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeordnung - Spielrechtliche Anordnung; Untersagung der Fortsetzung des Betriebs auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteter Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; gewerberechtliche Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Bauartzulassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136
    Denn dass diese Regelung geeignet ist, i.S. des § 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO einem unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit entgegen zu wirken, kann nicht zweifelhaft sein (VGH BW vom 11.4.2003, GewArch 2003, 248).
  • VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 CS 03.1534
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136
    Die Untersagung der Fortsetzung des ohne erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis geführten Betriebs könnte allenfalls dann unverhältnismäßig und daher ermessensfehlerhaft sein, wenn ein Anspruch auf Bauartzulassung gegenüber der PTB eindeutig erkennbar wäre, wenn der Legalisierung des Betriebs der auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine von der Klägerin zu vertretenden Umstände entgegenstünden und der weiteren einstweiligen Duldung des derzeit formell illegalen Betriebs keine sonstigen Allgemeinbelange entgegenstünden (vgl. BayVGH vom 20.9.1985, GewArch 1986, 65; BayVGH vom 7.8.2003 - Az. 22 CS 03.1534).
  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 8 K 1070/03

    Spielgerät; unzulässige Umstellung auf Wertmarkenbetrieb; Bauartzulassung

    In einem solchen Fall des Betriebes ohne die erforderliche Gewerbeerlaubnis kann die Untersagung der Fortsetzung des Betriebes - worauf sowohl die Rückumstellung der Spielgeräte auf den Betrieb mit Euromünzen als auch deren Entfernung zielt - ohne weiteres auf § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO gestützt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch 2005, 119; ferner Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 15 Rn 10 m. w. N.).

    Allerdings kann die Untersagung der Fortsetzung des ohne erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis geführten Betriebes dann unverhältnismäßig sein, wenn ein Anspruch auf Bauartzulassung gegenüber der PTB eindeutig erkennbar wäre, wenn der Legalisierung des Betriebs der auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine vom Kläger zu vertretenden Umstände entgegenstünden und der weiteren einstweiligen Duldung des derzeit formell illegalen Betriebs keine sonstigen Allgemeinbelange entgegenstünden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. v. 26.08.2003, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.; weitere Nachweise bei Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 15 Rn 15).

    Denn das diese Regelung geeignet ist, im Sinne des § 33e Abs. 1 Satz 1 GewO einem unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit entgegen zu wirken, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2003, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.).

    Im erstgenannten Falle entspräche der Spielverlauf schon deshalb nicht der Begrenzung des Höchsteinsatzes auf 0, 20 EUR, weil nach § 13 Nr. 5 SpielV überhaupt kein Spiel angeboten werden darf, dass einen höheren Einsatz als 0, 40 DM (0,20 EUR) fordert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2003 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.; a. A. Gutachten O., S.19).

    Verbleiben demnach (zumindest) erhebliche Zweifel an der Zulassungsfähigkeit des Wertmarkenbetriebs, ist es in erster Linie Sache der PTB, diesen nachzugehen und unter Würdigung der Argumente des Klägers zu prüfen und zu entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen nach § 33e Abs. 1 Satz 1 GewO gegeben sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu 2), in der Gaststätte des Antragstellers zu 1) es zu unterlassen, sämtliche Spielgeräte mit Abgabe von Token sowie die Token-Manager samt den Chipkartensystemen, mit denen der Einsatz zurück gewonnen werden kann (sog. Fun Games), zu betreiben und weitere Spielgeräte aufzustellen, ist nach Auffassung der Kammer die über § 31 GastG entsprechend anwendbare Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (vgl. auch Hess. VGH, GewArch 2005, 255 ; Bay. VGH, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 - 1 K 1650/04 - VG Neustadt, NVwZ 1993, 98; der VGH Baden-Württemberg, GewArch 2003, 248 sieht dagegen § 33 c Abs. 1 Satz 3 GewO i. V. m. der polizeilichen Generalklausel als Rechtsgrundlage an).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05
    beschränken, dem Gewerbetreibenden die Fortsetzung des Betriebes nur insoweit zu untersagen, wie die erforderliche Erlaubnis fehlt (Bay. VGH, B. v. 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch. 2005, 119 [120]).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Die zuständige Behörde kann eine Verfügung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO darauf beschränken, dem Gewerbetreibenden die Fortsetzung des Betriebes nur insoweit zu untersagen, wie die erforderliche Erlaubnis fehlt (Bay. VGH, B. v. 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch. 2005, 119 [120]).
  • VG Sigmaringen, 21.09.2005 - 1 K 1650/04

    Gewerberechtliche Anordnung bezüglich des Betriebs von Spielautomaten mit

    Die Kammer kann die Frage letztendlich offen lassen, ob die Rechtsgrundlage in der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (Hessischer VGH, Beschluss vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.07.2005 - 8 K 1070/03 -), wozu die Kammer eher neigt, oder in § 33c Abs. 1 Satz 3 GewO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2003 - 14 S 2251/03 -, GewArch 2003, 248) zu finden ist.
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